 WEG-RechtWanddurchbruch kein Nachteil
Der Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen berührt
zwar das gemeinschaftliche Eigentum und ist eine bauliche Veränderung.
Wenn aber weder der Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird,
noch die Statik des Gebäudes oder die Brandsicherheit gefährdet werden,
liegt kein Nachteil vor, weswegen auch keine Zustimmung der Miteigentümer
erforderlich ist. Dem steht auch nicht das Abgeschlossenheitserfordernis
von Wohnungen entgegen.
BayObLG, Beschluß v. 14.02.2002, Az.: 2 ZBR 187/01 in NZM 2002, 391
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