 VerkehrsrechtDrogen im Straßenverkehr
Die Anordnung eines Drogen-Screenings kann bereits unter weiteren
Voraussetzungen gerechtfertigt sein, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber
einmalig mit einer geringen Menge eines Cannabis-Produkts angetroffen
wird.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG sei die Rechtmäßigkeit der
Anforderung eines Drogen-Screenings nicht davon abhängig, dass die
zuständigen Behörden bereits in diesem Zeitpunkt gewohnheitsmäßigen
Cannabiskonsum (oder eine Cannabisabhängigkeit) nachweisen könnten. Auch
das erstmalige Betroffenwerden eines Fahrerlaubnisinhabers im Besitz
einer geringen Menge eines Cannabis-Produkts könne den Verdacht
rechtfertigen, er habe sie zum Eigenverbrauch erworben.
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