 StrafrechtVerurteilung eines Diskjockeys , der mindestens vier Frauen mit dem HIV
infizierte, wurde bestätigt
Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Juli 2001 wegen
gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte in vier Fällen, in
einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen versuchter
gefährlicher Körperverletzung in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
10 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte war HIV positiv.
Obwohl der Angeklagte zumindest damit rechnete infiziert zu sein, und
obwohl der Angeklagte die Folgen und die Übertragungswege der Krankheit
kannte, suchte er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit möglichst vielen,
zum Teil noch jugendlichen Frauen.
Den Frauen, die ihn als DJ kannten und umschwärmten, verschwieg er seine
Vermutung.
Sprachen sie ihn ausdrücklich auf eine Infektion an, zerstreute er ihre
Bedenken durch bewusst falsche Angaben. Er gab etwa an, er habe sich mit
negativem Ergebnis einem HIV-Test unterzogen. Auch nachdem ihm seine
Ehefrau im Februar 2000 mitgeteilt hatte, dass er sie angesteckt habe,
änderte er sein Verhalten nicht. Gegenüber einem Bekannten brüstete er
sich, er habe eine seiner Partnerinnen "verbrannt".
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Das Urteil
ist damit rechtskräftig.
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