 NachbarrechtBalkonien ist kein rechtsfreier Raum
Frühling läßt sein blaues Band .... Auch wenn es die Bewohner nach den
langen Wintermonaten wieder hinaus ins Freie zieht, sind sie doch nicht
vollkommen frei in der Gestaltung ihres Balkons.
So ist es z.B. untersagt, Blumenkästen nach außen zu hängen. Dadurch wird
nicht nur die Fassade uneinheitlich gestaltet, es besteht auch das Risiko,
daß neben den Blumen die Untermieter gegossen werden.
Quelle: BayObLG, Beschluß v. 22.03.2001, Az.: 2Z BR 20/01 in Haufe-Index,
584558
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