 AusländerrechtAusländer in Abschiebungshaft
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 5.
Dezember 2001 klar gestellt, dass in Abschiebungshaft genommene Ausländer
auch nach Beendigung der Haft Anspruch darauf haben, die Rechtmäßigkeit
der Inhaftnahme gerichtlich vollständig überprüfen zu lassen.
1. Der Entscheidung liegen drei Verfassungsbeschwerden (Vb) zugrunde.
Alle drei Beschwerdeführer (Bf) waren auf richterliche Anordnung in
Abschiebungshaft genommen worden und hatten hiergegen sofortige
Beschwerde eingelegt.
Der Bf zu 1 wurde nach einer Woche abgeschoben, das Landgericht (LG) wies
seine Beschwerde fünf Tage später als unzulässig zurück. Die dagegen
eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht (OLG)
als unzulässig zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde des Bf zu 2 wurde
vom LG als unbegründet zurückgewiesen. Dieser Bf wurde rund zwei Wochen
später aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aus der Haft
entlassen. Das OLG wies sein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG
als unzulässig zurück.
Alle Artikel im Überblick
Abfindung Verhaltensbedingte Kündigung: Frage nach Stasi-Mitarbeit falsch
beantwortet Ausländer in Abschiebungshaft Die Kosten für Energie steigen im nächsten Jahr um bis zu
8% Prozesskostenhilfe bei einer Scheinehe Balkonien ist kein rechtsfreier Raum Verurteilung eines Diskjockeys , der mindestens vier Frauen mit dem HIV
infizierte, wurde bestätigt Drogen im Straßenverkehr Wanddurchbruch kein Nachteil
|