Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

WEG-Recht

Wanddurchbruch kein Nachteil

Der Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen berührt zwar das gemeinschaftliche Eigentum und ist eine bauliche Veränderung. Wenn aber weder der Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird, noch die Statik des Gebäudes oder die Brandsicherheit gefährdet werden, liegt kein Nachteil vor, weswegen auch keine Zustimmung der Miteigentümer erforderlich ist. Dem steht auch nicht das Abgeschlossenheitserfordernis von Wohnungen entgegen.

BayObLG, Beschluß v. 14.02.2002, Az.: 2 ZBR 187/01 in NZM 2002, 391

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Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155