Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

Ausländerrecht

Ausländer in Abschiebungshaft

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 klar gestellt, dass in Abschiebungshaft genommene Ausländer auch nach Beendigung der Haft Anspruch darauf haben, die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme gerichtlich vollständig überprüfen zu lassen.

1. Der Entscheidung liegen drei Verfassungsbeschwerden (Vb) zugrunde. Alle drei Beschwerdeführer (Bf) waren auf richterliche Anordnung in Abschiebungshaft genommen worden und hatten hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt.

Der Bf zu 1 wurde nach einer Woche abgeschoben, das Landgericht (LG) wies seine Beschwerde fünf Tage später als unzulässig zurück. Die dagegen eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom Oberlandesgericht (OLG) als unzulässig zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde des Bf zu 2 wurde vom LG als unbegründet zurückgewiesen. Dieser Bf wurde rund zwei Wochen später aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aus der Haft entlassen. Das OLG wies sein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG als unzulässig zurück.

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Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155