Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

Strafrecht

Verurteilung eines Diskjockeys , der mindestens vier Frauen mit dem HIV infizierte, wurde bestätigt

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Juli 2001 wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in 20 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte war HIV positiv.

Obwohl der Angeklagte zumindest damit rechnete infiziert zu sein, und obwohl der Angeklagte die Folgen und die Übertragungswege der Krankheit kannte, suchte er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit möglichst vielen, zum Teil noch jugendlichen Frauen.

Den Frauen, die ihn als DJ kannten und umschwärmten, verschwieg er seine Vermutung.

Sprachen sie ihn ausdrücklich auf eine Infektion an, zerstreute er ihre Bedenken durch bewusst falsche Angaben. Er gab etwa an, er habe sich mit negativem Ergebnis einem HIV-Test unterzogen. Auch nachdem ihm seine Ehefrau im Februar 2000 mitgeteilt hatte, dass er sie angesteckt habe, änderte er sein Verhalten nicht. Gegenüber einem Bekannten brüstete er sich, er habe eine seiner Partnerinnen "verbrannt".

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Alle Artikel im Überblick

Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155