Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

Arbeitsrecht

Abfindung

Viele - vor allem ältere - Arbeitnehmer werden urplötzlich mit der Situation konfrontiert, dass ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird. Der Arbeitgeber bietet dann häufig an, dem Arbeitgeber den Weggang durch eine Abfindung zu "versüßen", wenn dieser im Gegenzug einen Auflösungsvertrag unterschreibt. Die in Aussicht gestellte Zahlung ist oft so hoch, dass es attraktiv erscheint, auf dieses Angebot einzugehen. Aber Vorsicht: Unter bestimmten Bedingungen bleibt vom gezahlten Geld häufig nicht mehr viel übrig.

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Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155